1. Geltungsbereich
Nachstehende Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen an den Käufer, auch wenn wir uns nicht bei jedem einzelnen Rechtsgeschäft ausdrücklich darauf beziehen, im Rahmen unserer gesamten Geschäftsverbindung, auch bei künftigen Geschäftsabschlüssen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, werden nicht Vertragsinhalt. Wir widersprechen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Auch wenn der Käufer eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, hat er spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen angenommen. Mit der Auslieferung der Ware durch uns werden entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers nicht anerkannt, auch wenn der Käufer in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine entsprechende Annahme vorgesehen hat.
2. Angebote und Preise
Angebote sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Muster, Proben, Prospekte, Zeichnungen sowie Gewichts-, Leistungs- und Farbangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Handelsübliche Differenzen bei den Maß- und Gewichtsangaben etc. bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen kommen die am Tag der Bereitstellung zur Lieferung gültigen Preise der Ware zur Berechnung, es sei denn, dass Festpreise ausdrücklich vereinbart wurden; dies gilt auch bei Teillieferungen aus Abrufaufträgen. Die Preise gelten grundsätzlich ab Werk. Die Kosten der Verpackung, etwaige Nachnahmekosten sowie die Kosten einer Transportversicherung werden gesondert zum Selbstkostenpreis berechnet
3. Auftragsannahme
Aufträge und Verpflichtungen werden für uns nicht ohne schriftliche Bestätigung verbindlich, es sei denn, dass die Bestellung anlässlich eines Rahmenauftrages dem Verkäufer im Wege der Datenübertragung nachweislich zugegangen ist. Falls keine schriftliche Bestätigung erfolgt ist, gilt der Auftrag mit der Übergabe an den Käufer oder den jeweiligen Frachtführer als angenommen. Auftragsannullierungen sind nur mit unserem schriftlichen Einverständnis gültig. Im Einzelfall bleibt uns vorbehalten Schadenersatz zu verlangen. Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die Kreditverhältnisse des Käufers für eine Kreditgewährung nicht geeignet sind, so sind wir zu Teillieferungen und/oder berechtigt, nach unserer Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger und noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen und die Erfüllung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird dieses Verlangen nicht fristgemäß erfüllt, so können wir nach unserer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
4. Lieferzeit
Soweit als Lieferzeitraum eine bestimmte Kalenderwoche vereinbart ist, ist der Auslieferzeitpunkt der Samstag der entsprechenden Kalenderwoche. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die bestellte Ware innerhalb der vereinbarten Frist versandbereit ist. Wir können keine Haftung für ein rechtzeitiges Eintreffen der Ware beim Käufer übernehmen. Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt höherer Gewalt und allen anderen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Leistungshindernissen, wie beispielsweise Aussperrung und Streik, wegen Rohstoff- und Warenmangel, Fahrzeugmangel und Verkehrsstörungen, Ausfall der Energiezufuhr und sonstigen Betriebsstörungen sowie andere von uns nicht zu vertretende Hindernisse, die die Lieferung unmöglich erschweren, um den Zeitraum des vom Verkäufer nicht zu vertretenden vorübergehenden Leistungshindernisses zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Wenn dem Käufer unverzüglich Mitteilung gemacht wird, dass die Lieferung aus den vorgenannten Gründen nicht oder nicht vollständig erfolgen kann, ist der Rücktritt und die Forderung von Schadenersatz durch den Käufer ausgeschlossen.
5. Transport
Der Versand der Ware erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Käufers, auch bei vereinbarter Anlieferung der Ware frei Haus. Für Beschädigung und Verluste während des Transports können wir keine Haftung übernehmen. Die Wahl der Versandart bleibt dem Lieferwerk überlassen. Aus der erfolgten Wahl können Ansprüche gegen uns nicht hergeleitet werden. Transportversicherungen werden insbesondere auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.
6. Verpackung
Eine auf Wunsch des Käufers vom Standard abweichende Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Für etwaige sich aus der Verwendung von Verpackungsmaterial handelsüblicher Beschaffenheit ergebende Schäden übernehmen wir keine Haftung.
7. Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen ohne Abzug oder innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto zu bezahlen. Für die Skontogewährung ist generell das Rechnungsdatum sowie der Zeitpunkt des Eingangs des Rechnungsbetrages auf unserem Konto maßgebend. Maßgeblicher Zeitpunkt bei der Hereinnahme von Schecks ist nach erfolgter Scheckeinlösung bei der Bank des Käufers die endgültige Scheckgutschrift durch unsere Bank. Der Kaufpreis ist, auch wenn Zahlung in Wechsel erfolgt ist, sofort fällig, wenn der Käufer mit anderen uns ihm gegenüber zustehenden Forderungen in Zahlungsverzug gerät, das gerichtliche Insolvenzverfahren eingeleitet, ein außergerichtlicher Vergleich beantragt ist, oder durch Wechselprotest, Klagen usw. die Unsicherheit der Vermögenslage des Käufers bestätigt wird. Zur Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Nehmen wir Wechsel an, so erfolgt die Annahme erfüllungshalber. Die Wechselkosten gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort nach Aufgabe zu zahlen. Dem Käufer steht weder ein Leistungsverweigerungsrecht noch ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich fälliger Zahlungen zu, das Zurückbehaltungsrecht besteht jedoch, wenn unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche bestehen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, diese wären unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
8. Zahlungs- und Abnahmeverzug
Zahlungsverzug des Käufers berechtigt uns, unbeschadet der sonstigen uns zustehenden Rechte, ohne weitere Benachrichtigung zu Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Bei Zahlungsverzug werden alle offenstehenden, auch noch nicht fällige Forderungen, ohne jeden Abzug sofort fällig. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, insbesondere in den oben unter Ziffer 7 erwähnten Fällen, können wir den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen. In der Zurücknahme der Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Gerät der Käufer in Abnahmeverzug, so gilt obige Vorschrift über den Zahlungsverzug vorbehaltlich sonstiger Rechte entsprechend. Entspricht der Käufer seiner Abnahmepflicht nicht, sind wir berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung (bei Zahlungen, die mit Wechseln finanziert werden, solange unsere Haftung für Verbindlichkeiten aus diesen Wechseln bestehen) bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Eine Be- oder Verarbeitung, Vermischung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt in unserem Auftrage und zwar unentgeltlich sowie ohne Verpflichtung für uns derart, dass wir als Hersteller gemäß § 950 BGB, §§ 946, 947 II, 948 BGB anzusehen sind, also in jedem Zeitpunkt und Grad der Verarbeitung an den Erzeugnissen Eigentum behalten. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Umbildung mit anderen nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten vermischten oder umgebildeten Waren zur Zeit der Verarbeitung, Vermischung oder Umbildung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Die Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung unserer sämtlichen Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis an uns abgetreten und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung und Umbildung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt und ermächtigt und nur für den Fall, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung uns bekannt zu geben. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unserer Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers oder eines durch unsere Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet. Insbesondere ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder durch Sicherung zu übereignen. Der Käufer hat uns von einer Pfändung durch Dritte sofort zu benachrichtigen. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer hat uns oder unserem Beauftragten jederzeit das Betreten des Abstellungsortes zu gestatten, an dem die Vorbehaltsware gelagert ist.
10. Gewährleistung und Haftung
Wir leisten Gewähr für fehlerfreie Herstellung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Der Käufer hat die Ware vor der Verarbeitung zu untersuchen und eine ausreichende Probemenge zurückzustellen. Etwaige Beanstandungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Käufer diese Mitteilung, bei erkennbaren Mängeln binnen Wochenfrist, so gilt die Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Ware durch den Käufer als vorbehaltlose Genehmigung. Geringfügige Abweichungen der gelieferten Waren von unserem Angebot beziehungsweise Muster, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern, gelten nicht als Mangel. Bei berechtigten Mangelrügen können wir nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern oder Ersatz liefern. Bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen kann der Käufer statt dessen Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Unsere Gewährleistung in vorgenanntem Umfang kann jedoch erst nach Rücksendung der gerügten Ware und einwandfreier Feststellung der gerügten Mängel in unserem Werk erfolgen. Unsachgemäße Behandlung und Lagerung schließen Gewährleistungsansprüche aus und alle darüber hinaus gehenden Ansprüche, insbesondere wegen Schadensersatz für unmittelbaren oder mittelbaren Schaden, mit Ausnahme von Ansprüchen gemäß den §§ 325, 326 BGB, sofern der Schaden nicht nachweislich auf dem Fehlen schriftlich zugesicherter Eigenschaft beruht oder uns Vorsatz beziehungsweise grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wir geben im Rahmen unseres Geschäftsverkehrs und unserer Möglichkeiten technische Auskünfte, Vorschläge und Beratungen ohne zusätzliches Entgelt. Solche Auskünfte, Ratschläge und Beratungen erteilen wir in jede Fall unter Ausschluss jeglicher Verbindlichkeit und Haftung.
11. Teilweise Aufhebung der Bedingungen
Der Käufer kann aufgrund von uns geübter Nachsicht in der Handhabung unserer Verkaufsbedingungen nicht hieraus das Recht ableiten, den obigen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen in irgend einem Punkt zuwider zu handeln. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen ungültig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen nicht berührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Klagenfurt
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